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BSI-Warnungen gemäß §7 und §7a BSIG

Eine Sicherheitslücke in einem IT-Produkt stellt eine ernstzunehmende Gefährdung für die Cyber-Sicherheit dar. Deshalb hat der Gesetzgeber das BSI ermächtigt, die Öffentlichkeit oder die betroffenen Kreise gemäß §7 und § 7a des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) folgende Warnungen auszusprechen:

  • Warnungen vor Sicherheitslücken in informationstechnischen Produkten und Diensten
  • Warnungen vor Schadprogrammen und
  • Warnungen im Falle eines Verlustes von oder eines unerlaubten Zugriffs auf Daten.

Eine Warnung nach §7 BSIG spricht das BSI dann aus, wenn seitens des Herstellers keine oder ungenügende Maßnahmen gegen die Gefährdung ergriffen werden, die von einer bekannt gewordenen Sicherheitslücke ausgeht.

Die folgende Liste umfasst aktuelle Warnungen der letzten sechs Monate.

Archivierung:

Hat der Hersteller eigene geeignete Maßnahmen ergriffen oder geeignete Handlungsmöglichkeiten öffentlich empfohlen, wird die BSI-Warnung gem. § 7 BSIG mit einem Hinweis auf die Reaktion des Herstellers nach einem Monat archiviert. Ergreift der Hersteller keine geeigneten Maßnahmen, wird die BSI-Warnung gem. § 7 BSIG jeweils sechs Monate nach der Erstveröffentlichung beziehungsweise nach der letzten Aktualisierung hier archiviert. Wird eine archivierte BSI-Warnung als fehlerhaft oder werden darin enthaltene Informationen als unzutreffend erkannt, so wird auch die archivierte BSI-Warnung entsprechend aktualisiert.

Mit der Archivierung ist keine automatische Entwarnung verbunden, da ohne die Umsetzung der vom Hersteller empfohlenen Maßnahmen durch den einzelnen Nutzer die Gefährdung für diesen weiterhin existiert.

Entsprechend informiert das BSI über Erkenntnisse aus Untersuchungen von informationstechnischen Produkten und warnt vor Sicherheitslücken in informationstechnischen Produkten und Diensten sowie vor Schadprogrammen und bei Datenverlust oder unerlaubtem Datenzugriff.

Häufig gestellte Fragen und Antworten zu den BSI-Warnungen gemäß §7 BSIG