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Archiv früherer BSI-Warnungen gemäß §7 BSIG

Hat der Hersteller eigene geeignete Maßnahmen ergriffen oder geeignete Handlungsmöglichkeiten öffentlich empfohlen, wird die BSI-Warnung gem. § 7 BSIG mit einem Hinweis auf die Reaktion des Herstellers nach einem Monat hier archiviert.

Ergreift der Hersteller keine geeigneten Maßnahmen, wird die BSI-Warnung gem. § 7 BSIG jeweils sechs Monate nach der Erstveröffentlichung beziehungsweise nach der letzten Aktualisierung hier archiviert.

Wird eine archivierte BSI-Warnung als fehlerhaft oder werden darin enthaltene Informationen als unzutreffend erkannt, so wird auch die archivierte BSI-Warnung entsprechend aktualisiert.

Mit der Archivierung ist keine automatische Entwarnung verbunden, da ohne die Umsetzung der vom Hersteller empfohlenen Maßnahmen durch den einzelnen Nutzer die Gefährdung für diesen weiterhin existiert.