Selbsterklärung zur IT-Sicherheit
Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse für UBI 1 (AWV-UBI)
Vorlage einer Selbsterklärung zur IT-Sicherheit
Für UBI 1 (AWV-UBI) gemäß § 2 Absatz 14 Satz 1 Nummer 1 besteht die Pflicht zur Vorlage einer Selbsterklärung zur IT-Sicherheit (vgl. § 8f Absatz 1 BSIG)
- ab dem 01. Mai 2023 (vgl. § 8f Absatz 4 BSIG),
- und danach mindestens alle zwei Jahre
Vorlage einer Selbsterklärung zur IT-Sicherheit (vgl. § 8f Abs. 1 BSIG)
Inhalt der Selbsterklärung:
- IT-Sicherheitszertifizierungen in den letzten 2 Jahren
- sonstige IT-Sicherheitsaudits und -Prüfungen in letzten 2 Jahren
- Informationen über Schutz besonders schützenswerter IT-Systeme, Komponenten & Prozesse.
Formular für die Selbsterklärung zur IT-Sicherheit bei Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse für UBI 1 (AWV-UBI)
Die Selbsterklärung reichen Sie bitte mit folgendem Formular ein:
FAQ
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Selbsterklärung zur IT-Sicherheit bei UBI 1 (AWV-UBI) finden Sie in den FAQ.
Datenschutz
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