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Selbsterklärung zur IT-Sicherheit

Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse für UBI 1 (AWV-UBI)

Vorlage einer Selbsterklärung zur IT-Sicherheit

Für UBI 1 (AWV-UBI) gemäß § 2 Absatz 14 Satz 1 Nummer 1 besteht die Pflicht zur Vorlage einer Selbsterklärung zur IT-Sicherheit (vgl. § 8f Absatz 1 BSIG)

  • ab dem 01. Mai 2023 (vgl. § 8f Absatz 4 BSIG),
  • und danach mindestens alle zwei Jahre

Vorlage einer Selbsterklärung zur IT-Sicherheit (vgl. § 8f Abs. 1 BSIG)

Inhalt der Selbsterklärung:

  • IT-Sicherheitszertifizierungen in den letzten 2 Jahren
  • sonstige IT-Sicherheitsaudits und -Prüfungen in letzten 2 Jahren
  • Informationen über Schutz besonders schützenswerter IT-Systeme, Komponenten & Prozesse.

Formular für die Selbsterklärung zur IT-Sicherheit bei Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse für UBI 1 (AWV-UBI)

Die Selbsterklärung reichen Sie bitte mit folgendem Formular ein:

Selbsterklärung UBI 1

FAQ

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Selbsterklärung zur IT-Sicherheit bei UBI 1 (AWV-UBI) finden Sie in den FAQ.

Datenschutz

Die erhobenen Daten und Informationen werden ausschließlich zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des BSI verarbeitet und gespeichert. Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung des BSI.