Registrierung
Mit dem Zweiten Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz 2.0) hat das BSI neue Aufgaben im Hinblick auf die IT-Sicherheit von Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse (UBI) erhalten.
UBI werden gemäß § 8f BSIG u. a. dazu verpflichtet, bestimmte IT-Sicherheitsvorfälle an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu melden. Darüber hinaus erhalten registrierte Unternehmen aktuelle Informationen zur Optimierung der Sicherheit sowohl auf operativer als auch auf strategischer Ebene.
Eine Registrierung und Benennung einer Kontaktstelle ist für
- UBI 1 (AWV-UBI) ab 1. Mai 2023 verpflichtend (§ 8f Abs. 5 BSIG) und ab sofort freiwillig
- UBI 2 (Wertschöpfungs-UBI) frühestens 2 Jahre nach Inkrafttreten der betreffenden UBI-Verordnung verpflichtend (§ 8f Abs. 5 BSIG) und sofort nach Inkrafttreten der UBI-Verordnung freiwillig
- UBI 3 (Störfall-UBI) ab sofort freiwillig (§ 8f Abs. 6 BSIG).
Benutzen Sie für Ihre Registrierung und Benennung einer Kontaktstelle bitte das folgende Formular.
Das ausgefüllte Formular schicken Sie vorzugsweise in einer verschlüsselten E-Mail an das UBI-Büro.
- Anlage 1: Merkblatt zum sicheren Informationsaustausch mit dem Traffic Light Protocol (TLP), Version 2.0
- Anlage 2: Anschriften aller Betriebsbereiche gemäß §2 Abs. 14 Nr. 3 BSIG
Alle Informationen für die E-Mail-Kommunikation, auch verschlüsselt, finden Sie in unseren Kontaktdaten.
FAQ
Häufig gestellte Fragen zur Registrierung beantworten wir in den Abschnitten zur Registrierung unserer FAQ.
Wenn Sie Fragen haben, die nicht durch die vorliegende FAQ beantwortet werden, wenden Sie sich gerne per E-Mail unter ubi-buero@bsi.bund.de an das UBI-Büro.
Datenschutz
Die erhobenen Daten und Informationen werden ausschließlich zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des BSI verarbeitet und gespeichert. Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung des BSI.