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FAQ zu Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse

Mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 wurden Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse (UBI) eingeführt. Wer hierunter fällt, welche Rechte und Pflichten hiermit einhergehen und die geltenden Fristen, finden Sie in den FAQ. Für Störfall-UBI (UBI 3) gilt ab 1.11.2021 eine Meldepflicht. Details hierzu finden Sie ebenfalls in den FAQ.

Wenn Sie Fragen haben, die nicht durch die vorliegende FAQ beantwortet werden, wenden Sie sich gerne per E-Mail unter ubi-buero@bsi.bund.de an das UBI-Büro.