Betreiber sind nach Nr. 1.0.6. der DVO (EU) 2019/1583 und den Grundsätzen zur Umsetzung dazu verpflichtet dem BSI erhebliche Störungen der Informationssicherheit zu melden, damit das BSI ein umfangreiches Lagebild für den Bereich der Luftfahrt erhält und bei Bedarf andere Unternehmen auf anonymisierte Weise über die Vorfälle informieren kann. Informationen, die Rückschlüsse auf konkrete Beteiligte zulassen, werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht veröffentlicht.
Die Pflicht zur Meldung über das Melde- und Informationswesen des BSI besteht aktuell allein bei erheblichen Störungen der Informationssicherheit, die einen Einfluss auf die Funktionsfähigkeit der kritischen informations- und kommunikationstechnischen Systeme und Daten haben. Eine erhebliche Störung der Informationssicherheit liegt insbesondere dann vor, wenn:
eine Nicht-Reaktion weiterführende negative Auswirkungen auf die Informationssicherheit sowie auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs hat,
zusätzliche Aufwände und Mittel zur Beseitigung der Störung eingesetzt werden müssen, die über die Aufwände und Mittel des Regelbetriebs oder bereits geplanter Arbeiten hinausgehen,
die Beseitigung durch speziell vorgehaltene Incident-Responder oder Störfallteams durchgeführt werden muss,
wichtige IT-Systeme oder Komponenten zur Vermeidung weiterer Auswirkungen abgeschaltet oder isoliert werden müssen,
für den Bewältigungszeitraum Betriebsprozesse geändert werden müssen,
sie einen hohen finanziellen Schaden verursacht oder
der Verdacht besteht, dass das Unternehmen Ziel eines neuartigen, außergewöhnlichen, zielgerichteten oder aus technischer Sicht bemerkenswerten Angriffs oder Angriffsversuchs ist, zum Beispiel eines sogenannten Advanced Persistent Threat (APT).
Siehe Frage „Bezieht sich die Pflicht zur Vorfallsmeldung auf generelle Störungen der Luftsicherheit oder allein auf Störungen der Luftsicherheit durch IT-Vorfälle?“
Die Verteilung von Bedrohungsinformationen durch das BSI an die regulierten Betreiber ist Teil der neuen Cybersicherheitsstrategie des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI).