Sofern die Maßnahmen des BSI IT-Grundschutzes auch auf die identifizierten KIKS angewendet werden, können diese auch für die Cyberluftsicherheitsmaßnahmen berücksichtigt werden.
Fußnote 1: Cyberluftsicherheit – Sicherheit der Gesamtheit der informationstechnischen Systeme in der Zivilluftfahrt.
Die Betreiber und Stellen müssen gemäß der Anlage I zur Umsetzung der DVO (EU) 2019/1583 den BSI IT-Grundschutz in der Standard-Absicherung oder einen vergleichbaren, internationalen Standard umsetzen.