Das Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) ist als oberste Luftsicherheitsbehörde für die Luftsicherheit im Bereich der §§ 5 und 8 LuftSiG zuständig und hat für die Steuerung und Koordinierung der Maßnahmen der Informationssicherheit in der Luftsicherheit das BSI als zuständige Behörde benannt.
Die Kompetenzen zur Zulassung und Genehmigung von Luftsicherheitsprogrammen haben und behalten ausschließlich die jeweils zuständigen Landesluftsicherheitsbehörden.