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UP KRITIS

Logo der UP KRITIS (Bild hat eine Langbeschreibung)
Quelle: BSI

Zusammenarbeit von Betreibern und Staat zum Schutz Kritischer Infrastrukturen in der UP KRITIS

Zusammenarbeit von Betreibern und Staat zum Schutz Kritischer Infrastrukturen in der UP KRITIS

Unsere moderne Gesellschaft ist auf die Versorgung mit Strom, Wasser, Lebensmitteln und weiteren essenziellen Gütern und Dienstleistungen angewiesen. Diese werden durch Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) bereitgestellt. Hierzu setzen die Betreiber hochkomplexe, stark vernetzte und von IT durchzogene Infrastrukturen ein. Um diese Infrastrukturen dauerhaft verfügbar zu halten, müssen sie adäquat geschützt werden. Hierzu leistet die Unabhängige Partnerschaft KRITIS (UP KRITIS) als öffentlich-private Kooperation zwischen Betreibern Kritischer Infrastrukturen (KRITIS), deren Verbänden und den zuständigen staatlichen Stellen einen substanziellen Beitrag.

Die Cybersicherheitslage weist eine hohe Dynamik auf. Daher ist Cybersicherheit ein zentraler Aufgabenschwerpunkt der UP KRITIS. Die UP KRITIS fokussiert aber auch die Themen, die über Cybersicherheit hinausgehen, da für einen umfassenden Schutz der Kritischen Infrastrukturen sowohl physische als auch digitale Systeme und Prozesse mit gleicher Intensität gemeinsam analysiert und geschützt werden müssen. Zudem betrifft die Regulierung inzwischen beide Bereiche: mit dem NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz für Cybersicherheit sowie dem KRITIS-Dachgesetz für physische Sicherheit.

Der Flyer UP KRITIS enthält die Grundlagen der UP KRITIS in Kurzform.

Kontakt - Geschäftsstelle der UP KRITIS

Für die Klärung individueller Fragen und für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.