Formularcenter der UP KRITIS
Wenn Sie an der UP KRITIS teilnehmen wollen, an Arbeitskreisen teilnehmen wollen oder andere Änderungen vornehmen wollen, können Sie dies mithilfe der hier verlinkten Formulare beantragen.
Wer kann teilnehmen: Alle Organisationen mit Sitz in Deutschland, die Kritische Infrastrukturen in Deutschland betreiben, nationale Fach- und Branchenverbände aus den KRITIS-Branchen, von der UP KRITIS anerkannte SPOC aus den KRITIS-Sektoren sowie die zuständigen Behörden können Teilnehmer der UP KRITIS werden.
Es gilt ein an die NIS2-Richtlinie angelehnter Schwellenwert: Organisationen müssen mehr als 50 Mitarbeitende oder einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von mindestens10 Mio € aufweisen, um an der UP KRITIS teilnehmen zu dürfen. Für Teilnehmer in der UP KRITIS besteht bzgl. dieses Schwellenwertes Bestandsschutz. In begründeten Ausnahmefällen, z. B. für kleinere Rettungsleitstellen können auch Organisationen unterhalb des Schwellenwertes aufgenommen werden. Diese Ausnahmen werden auf Antrag durch das Plenum beschlossen.
Hier finden Sie alle wichtigen Formulare für die UP KRITIS:
Neuanmeldung in der UP KRITIS / Änderung von Daten
- Anmeldung zur Teilnahme an der UP KRITIS
- Anmeldung zur Teilnahme an der UP KRITIS als Dienstleister
- Anlage 1 - Angaben zur Organisation
- Anlage 2 - Angaben zur Hauptansprechperson für die UP KRITIS
- Anlage 3 - Angaben zum Notfallkontakt
- Anlage 4 - Anmeldung weiterer Vertreter für die UP KRITIS
- Nutzungshinweise zur Kooperationsplattform der UP KRITIS