Navigation und Service

KRITIS-Sektor Finanz- und Versicherungswesen

Symbolbild Sektor Finanzen mit einem Laptop, den Händen einer Person und einer Kreditkarte
Quelle: © John Lamb / GettyImages.de

Kritische Dienstleistungen

Wegen ihrer besonderen Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind im Sektor Finanz- und Versicherungswesen kritische Dienstleistungen im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 1 des BSI-Gesetzes:

  • Bargeldversorgung

    • Autorisierung einer Abhebung
    • Einbringen in den Zahlungsverkehr
    • Belastung Kundenkonto
  • Kartengestützter Zahlungsverkehr

    • Autorisierung
    • Einbringen in den Zahlungsverkehr
    • Belastung Kundenkonto und Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsempfängers
  • Konventioneller Zahlungsverkehr

    • Annahme einer Überweisung oder Lastschrift
    • Einbringen in den Zahlungsverkehr
    • Belastung und Gutschrift Kundenkonto
  • Verrechnung und Abwicklung von Wertpapier- und Derivatgeschäften

    • Verrechnung von Wertpapiergeschäften und Derivaten
    • Verbuchung Wertpapiere
    • Verbuchung Geld
  • Versicherungsdienstleistungen

    • Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen

Anlagenkategorien und Schwellenwerte

Ob eine Anlage als Kritische Infrastruktur gewertet wird, kann Anhang 6 der BSI-KritisV entnommen werden
(Teil 3, Tabelle unten auf der verlinkten Seite):
Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Finanz- und Versicherungswesen

Sie sollten jedes Jahr bis zum 31.03. prüfen, ob Ihre Anlagen im vergangenen Jahr diese Schwellenwerte überschritten haben. Falls die Schwellenwerte überschritten wurden, gelten sie ab 01.04. als Kritische Infrastruktur. Bitte melden Sie Änderungen unverzüglich an das KRITIS-Büro.

Ergänzende Informationen auf der Website des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)

Internetseiten des BBK zum KRITIS-Sektor Finanz- und Versicherungswesen