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Verbändeanhörung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung ist gestartet

Aufnahme des Sektors Siedlungsabfallentsorgung und weitere Änderungen

Datum 25.09.2023

Im vorliegenden Verordnungsentwurf soll die Aufnahme des Sektors Siedlungsabfallentsorgung in die BSI-KritisV umgesetzt werden. Die entsprechenden Betreiberfirmen werden somit künftig ebenfalls der Regulierung des BSI-Gesetzes im Bereich Cybersicherheit Kritischer Infrastrukturen unterliegen.

Weitere vorgesehene Änderungen:

  • Für die Anlagenkategorie "Verwaltungs- und Zahlungssystem der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung" wurde der Schwellenwert abgesenkt und
  • für den Sektor Energie wurden zur Präzisierung und zum Zwecke der einheitlichen Regulierung Begriffsdefinitionen angepasst.

Betreiber Kritischer Infrastrukturen oder solche, die es werden könnten, können sich über ihren Verband im Anhörungsverfahren einbringen.

Frist ist der 18. Oktober 2023.

Der Referentenentwurf zur Vierten Änderungsverordnung der BSI-KritisV ist auf der Website des BMI veröffentlicht.