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Nachweise für KRITIS-Betreiber gemäß § 8a Absatz 3 BSIG

Erfolgreich Nachweise einreichen

Ab dem 01.04.2025 wird der Prozess der Nachweiseinreichung einfacher. Wir haben für KRITIS-Betreiber die wichtigsten zu beachtenden Punkte zusammengestellt.

Dokumentation Geltungsbereich

Ein passendes Abstraktionsniveau für die grafische Darstellung und textuelle Beschreibung des Geltungsbereiches bei KRITIS-Betreibern ist für KRITIS-Nachweisprüfungen gemäß § 8a Absatz 3 BSIG unentbehrlich. In dieser Publikation haben wir Empfehlungen für die Dokumentation des Geltungsbereiches zusammengestellt.