Fragen und Antworten zum Einsatz kritischer Komponenten
Das BSI ist von der gesetzlichen Regelung des § 9b BSIG nicht unmittelbar adressiert.
Mit dem Inkrafttreten des „Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme“ (kurz IT-Sicherheitsgesetz 2.0) wurde über die Neuregelung des § 9b BSIG ein Prüfverfahren für den Einsatz kritischer Komponenten im Sinne von § 2 Absatz 13 BSIG in Kritischen Infrastrukturen eingeführt, welches durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) durchgeführt wird.