Zustellung elektronischer Einschreiben
Ein Dienst zur Zustellung elektronischer Einschreiben ist nach der eIDAS-Verordnung "ein elektronischer Dienst, der in der Regel gegen Entgelt erbracht wird", "der die Übermittlung von Daten zwischen Dritten mit elektronischen Mitteln ermöglicht und einen Nachweis der Handhabung der übermittelten Daten erbringt, darunter den Nachweis der Absendung und des Empfangs der Daten, und der die übertragenen Daten vor Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder unbefugter Veränderung schützt".
In Deutschland regelt das De-Mail-Gesetz seit 2011 Dienste für den sicheren, vertraulichen und nachweisbaren elektronischen Geschäftsverkehr. Zuständige Behörde für diese Dienste ist das BSI, deren Technische Richtline BSI TR-01201 (De-Mail) auch eine wesentliche Grundlage der Akkreditierung entsprechender Anbieter darstellt. Wie die De-Mail-Diensteanbieter die Anforderungen an qualifizierte Dienste zur Zustellung elektronischer Einschreiben nach eIDAS-Verordnung erfüllen, können Sie hier nachlesen:
- Kurz-URL:
- https://www.bsi.bund.de/dok/7831056