Vertrauensdienste
Der Bereich der Vertrauensdienste gilt in allen 28 EU-Mitgliedsstaaten und im EWR seit dem 01.07.2016. Seit diesem Zeitpunkt können entsprechende Dienste nach eIDAS-Verordnung angeboten werden.
Die eIDAS-Verordnung sieht Vertrauensdienste in folgenden Bereichen vor:
- Erstellung, Überprüfung und Validierung von elektronischen Signaturen, elektronischen Siegeln oder elektronischen Zeitstempeln
- Zustellung elektronischer Einschreiben
- Erstellung, Überprüfung und Validierung von Zertifikaten für die Website-Authentifizierung
- Bewahrung von diese Dienste betreffenden elektronischen Signaturen, Siegeln oder Zertifikaten
Anbieter qualifizierter Dienste, die die Konformität mit den besonderen Anforderungen an solche Dienste nach eIDAS-Verordnung nachweisen und dafür den Qualifikationsstatus verliehen bekommen, können ihre Dienste mit dem neuen EU-Vertrauenssiegel für qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter bewerben.

- Kurz-URL:
- https://www.bsi.bund.de/dok/7830974