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Vertrauensdienste

Der Bereich der Vertrauensdienste gilt in allen 28 EU-Mitgliedsstaaten und im EWR seit dem 01.07.2016. Seit diesem Zeitpunkt können entsprechende Dienste nach eIDAS-Verordnung angeboten werden.

Die eIDAS-Verordnung sieht Vertrauensdienste in folgenden Bereichen vor:

  • Erstellung, Überprüfung und Validierung von elektronischen Signaturen, elektronischen Siegeln oder elektronischen Zeitstempeln
  • Zustellung elektronischer Einschreiben
  • Erstellung, Überprüfung und Validierung von Zertifikaten für die Website-Authentifizierung
  • Bewahrung von diese Dienste betreffenden elektronischen Signaturen, Siegeln oder Zertifikaten

Anbieter qualifizierter Dienste, die die Konformität mit den besonderen Anforderungen an solche Dienste nach eIDAS-Verordnung nachweisen und dafür den Qualifikationsstatus verliehen bekommen, können ihre Dienste mit dem neuen EU-Vertrauenssiegel für qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter bewerben.

EU-Trustmark
EU-Vertrauenssiegel für qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter