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Qualifizierung als Vertrauensdiensteanbeiter

Vertrauensdiensteanbietern, die die Konformität der von ihnen erbrachten (Vertrauens-) Dienste zu den in der eIDAS-Verordnug festgelegten Anforderungen nachweisen, kann von der zuständigen nationalen Aufsichtsstelle der Qualifikationsstatus verliehen werden.

Zuständige Aufsichtsstelle für Vertrauensdienste im Bereich der Erstellung, Überprüfung und Validierung von Zertifikaten für Website-Authentifizierung ist in Deutschland das BSI.

Vertrauensdiensteanbieter können beim BSI die Verleihung des Qualifikationsstatus beantragen.

In der folgenden Abbildung ist der Ablauf des Qualifizierungsverfahrens als Vertrauensdiensteanbieter gemäß eIDAS-Verordnung schematisch dargestellt.

Ablauf des Verfahrens zur Qualifizierung als Vertrauensdiensteanbieter

Antrag

Zur Beantragung der Verleihung des Qualifikationsstatus für Vertrauensdiensteanbieter verwenden Sie bitte folgendes Antragsformular

Antrag auf Verleihung des Qualifikationsstatus für Vertrauensdiensteanbieter

Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge senden Sie an:

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Referat SZ 25
Postfach 20 03 63
53133 Bonn

Alternativ können Anträge auch als PDF per Mail eingereicht werden an:

eidas@bsi.bund.de

Sonstige Fragen oder Anregungen zum Qualifizierungsverfahren senden Sie bitte an:

eidas@bsi.bund.de

Für eine verschlüsselte Kommunikation verwenden Sie bitte den nachfolgenden PGP-Schlüssel:

Öffentlicher Schlüssel (eidas@bsi.bund.de)
Fingerprint: CC9B 50BD E979 4DE7 E64A E33C DE3A 3ABF 0C31 B231

S/MIME-Zertifikat (eidas@bsi.bund.de)
Fingerprint: 982B 27E5 F522 144C F4E4 CF94 51B3 C92C 30C6 6432