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Bewahrungsdienste

Ein Bewahrungsdienst nach der eIDAS-Verordnung ist "ein elektronischer Dienst, der in der Regel gegen Entgelt erbracht wird" und der "die Bewahrung von diese Dienste betreffenden elektronischen Signaturen, Siegeln oder Zertifikaten" ermöglicht. Dabei besagt Kap. (5) des "DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/1506 DER KOMMISSION vom 8. September 2015 zur Festlegung von Spezifikationen für Formate fortgeschrittener elektronischer Signaturen und fortgeschrittener Siegel, ...": "Da die Formen für die langfristige Archivierung der Referenzformate derzeit von den Normungsgremien überarbeitet werden, werden Normen zur langfristigen Archivierung vom Geltungsbereich dieses Beschlusses ausgenommen". Das BSI ist aktuell in den aktuellen europäischen Normungs- und Fachgremien bzgl. der Signatur-/Siegelformate und des Bewahrungsdienstes vertreten.

In Deutschland ist eine weitgehende Digitalisierung der Bundesbehörden bis das Jahr 2020 durch das sogenannte E-Government-Gesetz festgeschrieben. Äquivalentes ist für die Behörden der Länder und Kommunen bereits umgesetzt oder zu erwarten. Dabei gilt die Technische Richtlinie BSI TR-03125 (TR-ESOR) des BSI als Stand der Technik. Vornehmlicher Anwendungsbereich der BSI TR-03125 sind daher die Bundes- und Landesbehörden im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Darüber hinaus besitzt die Technische Richtlinie empfehlenden Charakter.