Navigation und Service

Public Key Infrastruktur der Verwaltung

Seit dem Jahr 2000 setzt die öffentliche Verwaltung zur Kommunikation und zum Datenaustausch zunehmend das Internet ein. Mit dem Beschluss der Bundesregierung vom 16.01.2002 "Sicherheit im elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr mit der Bundesverwaltung" wurde die Verwaltungs-PKI gefordert. Die Kernforderung für die erfolgreiche Verbreitung von elektronischen Verwaltungs- und Geschäftsprozessen bei der Benutzung von offenen Netzen ist eine behördenübergreifende Absicherung der Kommunikationsplattform. Hinreichende Sicherheit (Integrität und Vertraulichkeit der Daten) und eine aussagekräftige Authentizität (Identifikation und Unabstreitbarkeit) können auf der Grundlage einer Public Key Infrastruktur (PKI) erreicht werden.

Die Public Key Infrastruktur der Verwaltung (im Folgenden als Verwaltungs-PKI bezeichnet oder als V-PKI abgekürzt) bietet diese Basistechnologie als zertifikatsbasierte Sicherheitsdienstleistung für Bundes- und Landesbehörden, Kommunen sowie öffentliche Institutionen an. Ziel der Verwaltungs-PKI ist es, den elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Verwaltung und Wirtschaft mindestens auf dem Niveau der Technischen Richtlinien zu ermöglichen. Hierfür sind die Technischen Richtlinien TR-03145-1 und TR-02102-1 maßgeblich.