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Online-Wahlen für Wahlverantwortliche

Bei der Organisation einer digitalen Wahl stellen sich Wahlverantwortliche viele Fragen, wie diese technisch sicher durchgeführt werden kann.

Die Technische Richtlinie TR-03169IT-sicherheitstechnische Anforderungen zur Durchführung einer elektronischen Wahl“ richtet sich an Wahlleitungen mit dem Ziel, Online-Wahlen in verschiedenen Kontexten abzusichern. So sollen zukünftig verschiedene Wahlen (zum Beispiel die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten oder Betriebsratswahlen) mit Hilfe der TR-03169 online durchgeführt werden können.

Online-Wahlen sind ein besonderes Einsatzszenario. Je nach Wahlkontext gelten unterschiedliche gesetzliche Vorgaben, wie Wahlverordnungen. Zudem müssen spezifische Prozesse und Anforderungen abgebildet werden, zum Beispiel in Bezug auf Wahlverzeichnis, Wahlkennzeichen und Stimmzettel. Außerdem müssen die für Online-Wahlen charakteristischen Gefährdungen und Schadensszenarien abgeschätzt werden, zum Beispiel: „Wie schütze ich die Wahlgrundsätze allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim?“. Ein wesentlicher Teil der TR-03169 ist die Umsetzung des IT-Grundschutzes. Er bietet die Möglichkeit, Anforderungen der Informationssicherheit bedarfsgerecht auf einen festgelegten Informationsverbund zuzuschneiden.

Die TR-03169 ist veröffentlicht.