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Rechtliche Rahmenbedingungen

Kapitel 1 "Rechtliche Rahmenbedingungen" der Broschüre Grundlagen der elektronischen Signatur

Ab 1. Juli 2016 wird der der rechtliche Rahmen der elektronischen Signatur, des elektronischen Siegel sowie der elektronischen Zeitstempel primär durch die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (kurz eIDAS-VO) bestimmt. Die Verordnung sowie die hierauf basierenden Rechtsdurchführungsakte dienen der Harmonisierung des Binnenmarkts für Signatur/Siegel/Zeitstempel in der Europäischen Union (EU) und in der Europäische Freihandelsassoziation (EFTA). Demgemäß sind ab 01.07.2016 neben elektronischen Signaturen für natürliche Personen sowie elektronische Zeitstempel auch elektronische Siegel, also Signaturen für juristische Personen verfügbar. Das Siegel ist insofern eine Erweiterung zur bisherigen Rechtslage in Deutschland. Weiterhin wird die eIDAS-VO mobile qualifizierte Signaturen/Siegel sowie qualifizierte Fernsignaturen/-siegel ermöglichen.

Das BSI bietet weiterführende Informationen zur eIDAS-VO an.

Der bisherige rechtliche Rahmen der elektronischen Signatur in Deutschland war bislang durch das Signaturgesetz [SigG] und die Signaturverordnung [SigV] definiert und wird ab dem 01.07.2016 vorrangig durch die eIDAS-VO bestimmt. Mit Hilfe des sich in der Entwurfsphase befindenden Vertrauensdienstegesetzes ist eine rechtliche Präzisierung sowie Klarstellung in Arbeit.

Weitere Details gibt es in Kapitel 1 des folgenden Dokuments: Grundlagen der elektronischen Signatur