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De-Mail – eine Infrastruktur für sichere Kommunikation

Auf diesen Seiten erfahren Sie mehr über den technischen Hintergrund des De-Mail-Dienstes.
Nutzerinformationen rund um De-Mail finden Sie auf unseren Seiten für Verbraucherinnen und Verbaucher.

Am 3. Mai 2011 ist das De-Mail-Gesetz in Kraft getreten. Damit wurde die Grundlage für den einfachen verbindlichen und vertraulichen Versand elektronischer Dokumente und Nachrichten geschaffen. In der Handhabung gleichen De-Mails den herkömmlichen E-Mails, verfügen jedoch über wichtige Eigenschaften, die der E-Mail fehlen.

  • Die Identitäten von Absender und Adressat können eindeutig nachgewiesen und nicht gefälscht werden.
  • Die Nachrichten werden ausschließlich über verschlüsselte Kanäle übertragen und verschlüsselt abgelegt. Sie sind für Unbefugte zu keiner Zeit zugänglich und können weder mitgelesen, noch verändert werden.

Auf Grundlage des am 1. August 2013 in Kraft getretenen E-Government-Gesetzes ist es nunmehr auch möglich, unter bestimmten Voraussetzungen - die in Verwaltungsakten erforderliche Schriftform durch den Versand einer De-Mail zu ersetzen.

Interessierte Anbieter können beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die Akkreditierung als De-Mail-Diensteanbieter (DMDA) beantragen.
Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 28. April 2011

Im Rahmen der Akkreditierung müssen alle DMDA nachweisen, dass sie die durch das De-Mail-Gesetz geforderten hohen Anforderungen an die organisatorische und technische Sicherheit der angebotenen De-Mail-Dienste erfüllen. Jeder Anbieter, der diese Anforderungen erfüllt, kann sich als DMDA akkreditieren lassen. Kontakt De-Mail im BSI

Die akkreditierten DMDA sind berechtigt, ihren De-Mail-Dienst am Markt anzubieten.
Die aktuelle Liste der akkreditierten DMDA ist unter akkreditierte DMDA veröffentlicht.