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De-Mail – Grundlagen

De-Mail zielt auf die Einrichtung einer sicheren Kommunikationsinfrastruktur für Bürger, Unternehmen und Verwaltung.

Wesentlich für den Erfolg von De-Mail ist, dass die De-Mail-Diensteanbieter die Sicherheit, die sie versprechen, auch gewährleisten. Das BSI bringt hier seine Kernkompetenzen ein, indem es in Form der Technischen Richtlinie TR-01201 De-Mail verbindliche Vorgaben für die Umsetzung macht und für das Akkreditierungsverfahren der De-Mail-Diensteanbieter verantwortlich ist. So leistet es einen wesentlichen Beitrag für die sichere und verlässliche De-Mail-Infrastruktur und damit für eine vertrauliche und verbindliche elektronische Kommunikation.

Mit De-Mail sind grundlegende Sicherheitsfunktionen für den sicheren Austausch elektronischer Nachrichten einfach anwendbar. Wer für ein noch höheres Sicherheitsniveau zusätzliche Sicherheitstechnologien einsetzen möchte, wird hierbei von De-Mail auf einfache Weise unterstützt. Selbstverständlich können auch im Rahmen von De-Mail elektronische Signaturen sowie eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verwendet werden.

De-Mail-Gesetz

Rechtliche Voraussetzung für die Akkreditierung (Zulassung) als De-Mail-Diensteanbieter ist das "Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften". Der Entwurf wurde am 13.10.2010 vom Bundeskabinett verabschiedet, der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde am 08.11.2010 veröffentlicht (BT-DrS. 17/3630). Im Bundesgesetzblatt 2011 Teil I Nr. 19, ausgegeben am 02.05.2011, wurde das "Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 28. April 2011" ("De-Mail-Gesetz") veröffentlicht.
Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 28. April 2011

E-Government-Gesetz

Die De-Mail ist durch das "Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften" ("E-Government-Gesetz") in bestimmten Verwaltungsakten als Schriftformersatz zugelassen. Der Gesetzentwurf (BT-DrS. 17/11473) wurde am 18. April 2013 vom Deutschen Bundestag beschlossen; die Zustimmung des Deutschen Bundesrates erfolgte am 7. Juni 2013. Im Bundesgesetzblatt 2013 Teil I Nr. 43, ausgegeben am 31. Juli 2013, wurde das
"Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25. Juli 2013“ ("E-Government-Gesetz") veröffentlicht.