Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Mindeststandard Nutzerpflichten Netze des Bundes
Die Dokumente des Mindeststandards "Nutzerpflichten NdB" (Haupt- und Hilfsdokument, Referenztabelle) sind nach der Verschlusssachenanweisung (VSA) als “VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" eingestuft und werden daher nicht auf den allgemeinen Webseiten veröffentlicht, sondern sind in einem geschützten Bereich abgelegt.
Der Zugang zum geschützten Bereich wird über die Sicherheitsberatung des BSI erteilt. Zugangsberechtigt sind in der Regel die Informationssicherheitsbeauftragten bzw. IT-Sicherheitsbeauftragten der Bundesverwaltung.
Die Dokumente des Mindeststandards "Nutzerpflichten NdB" können Sie zusätzlich über das Kundenportal der BDBOS erhalten (Hinweis: Die Webseite ist nur über das Intranet des Bundes/NdB erreichbar).
Nein, der Mindeststandard für die Nutzerpflichten NdB richtet sich ausschließlich an die Bundesverwaltung. Diese Behörden haben einen direkten Anschluss an die Netze des Bundes. Länder und Kommunen hingegen haben in der Regel keinen direkten Anschluss an die NdB, können jedoch einen Anschluss an das NdB-VN (NdB-Verbindungsnetz, ehemals DOI) haben. Das NdB-VN ist ein von den NdB vollkommen getrenntes Netz und somit findet der Mindeststandard Nutzerpflichten NdB in diesem Netz keine Anwendung!* Der Geltungsbereich des Mindeststandards Nutzerpflichten NdB ist nicht betroffen. Insofern ist ein Zugriff auf die eingestuften Dokumente dieses Mindeststandards nicht notwendig. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie bitte ndb-nutzerpflichten@bsi.bund.de.