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Materielle Sicherungstechnik

Im Bereich des materiellen Geheimschutzes ist die Durchführung von technischen Prüfungen in Form von Prüfung und Eignungsfeststellung von Produkten für die materielle Sicherheit eine originäre Aufgabe des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nach § 3 Abs. 1 Nr. 9 BSIG und § 40 VSA.

Das BSI führt Prüfungen technischer Mittel und Eignungsfeststellungen entweder auf der Grundlage eines festgestellten Bedarfs in der Bundesverwaltung oder auf Antrag einer Dienststelle durch. Das BSI gibt eine auf der Eignungsfeststellung basierende aktuelle Liste der geeigneten technischen Mittel als Technische Leitlinie heraus.
Die Technischen Leitlinien und weitergehende Informationen finden Sie im Internen Bereich der Sicherheitsberatung auf den Internetseiten des BSI.

Das BSI nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:

  • Erstellung und Fortschreibung von Vorgaben in Form Technischer Leitlinien zur Umsetzung der VSA
  • Eignungsfeststellung von Produkten der materiellen Sicherungstechnik für den Geheimschutz gemäß § 40 VSA Hinweise zum Verfahren zur Eignungsfeststellung

    Die Datenschutzhinweise zum Verfahren zur Eignungsfeststellung können sie hier entnehmen.

  • Angebotsprüfungen und technische Überprüfungen für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
  • Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Gremien und Stellen zu allgemeinen Aspekten des materiellen Geheimschutzes

Ansprechpartner

Bundesbehörden: Bundesamt für Sicherheit in der Informationsstechnik

Geheimschutzberatung@bsi.bund.de