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Geheimschutzberatung

Gesetzliche Aufgabe des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist die Unterstützung und Beratung bei organisatorischen und technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Verschlusssachen (VS) (§ 3 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 BSIG). Primär berät das BSI die Geheimschutzbeauftragten im Geltungsbereich der VSA.

Beratungsleistungen werden auf Ersuchen auch gegenüber den Nachrichtendiensten des Bundes und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Rahmen der Betreuung der geheimschutzbetreuten Wirtschaft erbracht (§ 4 Abs. 5 Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG). Nur in begründeten Ausnahmefällen werden auch das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) und die Verfassungsschutzbehörden der Länder (LfVs) beraten, da sie originär selbst zuständig sind.

Wesentliche Grundlage der Geheimschutzberatung des BSI ist die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA)“. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 berät das BSI zur Umsetzung der VSA und der Technischen Leitlinien.

Beratungsanfragen betreffen das gesamte vom BSI bearbeitete Themenspektrum des materiellen Geheimschutzes (materielle Sicherheit und VS-IT-Sicherheit). Das Referat „Geheimschutzberatung VS-IT und Grundsatz" ist die zentrale Anlaufstelle des BSI im Sinne eines „Single-Point-of-Contact“ für Fragen des materiellen Geheimschutzes.

Das BSI bietet insbesondere folgende Beratungs- und Unterstützungsleistungen an:

  • Beratung und Unterstützung zu technischen, organisatorischen und baulichen Maßnahmen sowie zu Abhörschutzmaßnahmen
  • Beratung und Unterstützung zu VS-IT
  • Prüfung, Bewertung und Erstellung von Freigabevoten zur Konzeption und zum Betrieb von VS-IT
  • Herausgabe von Technischen Leitlinien
  • Eignungsfeststellung von Produkten der materiellen Sicherungstechnik für den Geheimschutz Hinweise zum Verfahren zur Eignungsfeststellung
  • Angebots- und Abnahmeprüfung von technischen Sicherungseinrichtungen zum Schutz von Verschlusssachen

Die Technischen Leitlinien und weitergehende Informationen finden Sie im internen Bereich der Sicherheitsberatung auf den Internetseiten des BSI.

KONTAKT

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Erreichbarkeit für Dienststellen der öffentlichen Verwaltung:

Geheimschutzberatung@bsi.bund.de