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Zoneneinteilung von Liegenschaften und Gebäuden

Die für die Zoneneinteilung relevanten äquivalenten Abstände sind durch die Abmessungen und die Bebauung des Kontrollbereiches der VS-verarbeitenden Dienststelle gegeben. Falls eine alleinig genutzte Liegenschaft keine Umzäunung o.ä. als Perimeter-Grenze besitzt, so begrenzen die Außenwände des Gebäudes den Kontrollbereich.

Eine besonders risikoreiche Situation liegt vor, wenn ein Kontrollbereich um den Aufstellungsort eines VS-verarbeitenden Geräts nicht mindestens einen Kugelradius von über 8 m umfasst. Die Handhabung derartiger Umstände erfordert eine individuelle Beratung, Detailprüfung und Einzelfallentscheidung durch das BSI.

Ein eher seltener Fall, für dessen Eintreten eine äquivalente Freiraumdämpfung von 1000 m oder mehr bestehen muss (z. B. Bunker, Schirmungskabine), führt zur Deklaration als "Zone 3".

Ein wichtiger, da leicht zu übersehender Aspekt ist der Verlauf von metallischen Leitungen in der Gebäudeinfrastruktur. Hintergrund ist die Tatsache, dass elektromagnetische Strahlung auf Leitungen überkoppeln und sich dort mit sehr geringer Dämpfung ausbreiten kann. So können z. B. Stromkabel, Klimaschächte, Metallrohre (Heizung, Kühlung, Wasser etc.) als Zufallsleiter fungieren und die Reichweite kompromittierender Abstrahlung enorm vergrößern. Aus diesem Grund muss im ganzen Kontrollbereich die alleinige Oberhoheit über diese Infrastruktur bestehen. Teilt sich eine VS-verarbeitende Dienststelle ein Gebäude mit anderen Körperschaften und verlaufen daher die Bereichsgrenzen innerhalb eines Gebäudes, so besteht keine vollständige Kontrolle über die komplette Infrastruktur mehr. Wenn die Anforderungen des Nationalen Zonenmodells an die Gebäudeinfrastruktur nicht gegeben sind, müssen zwingend "Level A"-Geräte unter Einhaltung der Mindestabstände und Installationsvorschiften des Nationalen Zonenmodells eingesetzt werden oder Geräte für die Zonen 1, 2 oder 3 in einer Schirmungskabine mit Filterung aller ausgehenden Leitungen (Strom, Daten etc.) verwendet werden, die den technischen Anforderungen des Nationalen Zonenmodells an die entsprechende Gebäude-Zone genügt.