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Das Nationale Zonenmodell der Abstrahlsicherheit

Das Nationale Zonenmodell der Abstrahlsicherheit findet u. a. Anwendung für die Einschätzung von Gebäuden und Liegenschaften mit stationär betriebenen VS-verarbeitenden Geräten hinsichtlich ihrer Abstrahleigenschaften.

Im Zonenmodell der Abstrahlsicherheit werden Gebäude anhand ihrer Dämpfungseigenschaften für elektromagnetische Strahlung in Zonen eingeteilt, sowie Geräte mit zur jeweiligen Zone passenden Abstrahleigenschaften in Klassen eingeteilt. Beide Aspekte gehören untrennbar zusammen: Sowohl der Standort eines VS-verarbeitenden Geräts, als auch die Abstrahleigenschaften des Geräts selbst haben entscheidende Auswirkungen auf das Maß an erreichbarer Sicherheit gegen Kompromittierung durch Abstrahlung. Darauf aufbauend steht für die Risikominimierung stets die Einhaltung eines höchstens erreichbaren Empfangspegels (aus Sicht eines Angreifers) an der Perimeter-Grenze im Fokus.

In Abbildung 1 ist das Zonenmodell schematisch dargestellt, die Entfernungen beziehen sich dabei auf die äquivalente Freiraumdämpfung bis zur Grenze des Kontrollbereichs, die die Liegenschaft bzw. das Gebäude oder Gebäudeteil aufweist.

Äquivalente Freiraumdämpfung bedeutet: Dämpfung durch Pegelabfall über die genannte Strecke im freien Raum oder Dämpfung durch die Umgebung (z. B. Gebäude oder Kabine), die den Pegel genauso stark verringern. Wichtig ist dabei: Nur metallische Komponenten sorgen für eine effiziente Abschirmung, z. B. ein engmaschiges Stahlgeflecht. Dagegen stellen Mauerwerk, Glas, Beton, Gestein, Gips, Holz o. ä. in bauüblichen Wandstärken kein nennenswertes Hindernis für elektromagnetische Strahlung dar! Die Technische Richtlinie BSI TR-03209 enthält diesbezüglich vertiefende Informationen.