Navigation und Service

Abhörsicherheit

Die Abhörsicherheit gehört als wesentlicher Bereich des Geheimschutzes zum Kern der hoheitlichen Aufgaben unseres Staates. Sie dient dem Schutz von amtlich geheim gehaltenen Informationen auf einem angemessenen, behördenübergreifenden, einheitlichen Schutzniveau. Der Schutz des gesprochenen Wortes ist neben der VS-IT- und der materiellen Sicherheit essentieller Bestandteil der Abhörsicherheit.

Die Folgen durch das Bekanntwerden von eingestuften Informationen reichen von Nachteilen für den Bund oder eines der Bundesländer (VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH, VS-NfD) bis hin zur Gefährdung des Bestandes der Bundesrepublik Deutschland oder lebenswichtiger Ressourcen (STRENG GEHEIM). Durch angemessene Maßnahmen kann das Risiko eines Bekanntwerdens entsprechender Informationen minimiert werden.
Beispielsweise müssen zur Durchführung von VS-eingestuften Gesprächen ab dem Geheimhaltungsgrad VS-VERTRAULICH spezielle abhörgeschützte Bereiche aufgesucht werden. Durch eine Kombination von baulichen und technischen Schutzmaßnahmen, personellen Sicherheitsmaßnahmen sowie regelmäßigen Lauschabwehrprüfungen wird hier das unzulässige Abhören von Gesprächsinhalten verhindert oder zumindest signifikant erschwert. Die Beratung zur Umsetzung von vorbeugenden Maßnahmen findet im Rahmen einer Gesamtbetrachtung des materiellen Geheimschutzes statt.

Auf der Grundlage von §§ 42 und 48 VSA führt das BSI zur Gewährung der Abhörsicherheit ergänzend Lauschabwehrprüfungen bei besonders abhörgefährdeten Bundesbehörden, bei Industrie-Unternehmen, die der Geheimschutzbetreuung des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie unterliegen und anlassbezogen bei Veranstaltungen von hoher politischer Bedeutung durch.

Ansprechpartner

Bundesbehörden: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Geheimschutzberatung@bsi.bund.de

Geheimschutzbetreute Wirtschaft: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Unternehmen: Für allgemeine Anfragen die lokalen Polizeibehörden. In einem Verdachtsfall die Landesämter für Verfassungsschutz.

Privatpersonen: Für allgemeine Anfragen die lokalen Polizeibehörden. In einem Verdachtsfall die Landesämter für Verfassungsschutz.