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Der elektronische Reisepass (ePass)

Der elektronische Reisepass (ePass) wurde in Deutschland am 1. November 2005 eingeführt. Im Deckel des Passbuchs ist ein kontaktloser Chip (Radio Frequency Chip) integriert. Auf diesem befinden sich die persönlichen Daten aus dem Passbuch und das biometrische Gesichtsbild, sowie seit dem 1. November 2007 auch zwei Fingerabdrücke des Passinhabers. Damit sind alle Vorgaben der Europäischen Union zu Reisepässen umgesetzt.

Seit dem 01. März 2017 wird der Reisepass in einer neuen Version ausgegeben. Die physikalischen Sicherheitsmerkmale und das Passbuch wurden aktualisiert. Des Weiteren befindet sich der RF-Chip jetzt in der Datenkarte, die ähnlich dem neuen Personalausweis nun aus Polycarbonat besteht. Am RF-Chip selbst und den darauf gespeicherten Daten hat sich gegenüber dem ePass der 2. Generation von 2007 nichts geändert.

Elektronischer Reisepass einmal geschlossen, einmal offen mit Hinweisen auf die unterschiedlichen Elemente im Pass wie dem Sysmbol des elektronischen Reisepasses und dem Chip sowie der Zugangsnummer.
Der elektronische Reisepass Quelle: Bundesministerium des Innern

Datenschutz

Eine zentrale Speicherung der Daten, die sich auf dem Reisepass befinden, findet nicht statt. In den Passregistern der Meldebehörden werden die gleichen Daten gespeichert, wie vor Einführung des elektronischen Reisepasses. Die Fingerabdrücke werden nur auf dem RF-Chip und kurzzeitig während der Passproduktion gespeichert. Sobald der Reisepass von seinem Inhaber bei der Meldebehörde abgeholt wird, werden die für Erfassung und Produktion benötigten Fingerabdruckdaten gelöscht. Dies ist im §16 des Passgesetzes festgelegt.

Zum Schutz der Daten auf dem RF-Chip gegen unbefugtes Auslesen wurden verschiedene Sicherheitsmechanismen entwickelt.

Vorteile des elektronischen Reisepasses

Das digital gespeicherte Gesichtsbild auf dem RF-Chip hat eine bessere Qualität als das aufgedruckte Bild, da es nicht durch die Struktur der Passkarte (durch die drucktechnischen Echtheitsmerkmale) verfremdet wird. Das digitale Bild, sowie die gespeicherten Fingerabdrücke eignen sich daher gut, um fest zu stellen, ob  Person und Reisepass auch wirklich zusammengehören. Unter dem Thema "Biometrie" finden Sie mehr zu diesen Möglichkeiten.

Außerdem bieten die Sicherheitsmechanismen des RF-Chips die Möglichkeit, Fälschungen beziehungsweise Verfälschungen des elektronischen Reisepasses schnell zu erkennen. Näheres dazu unter "Passive Authentisierung" ...

Inhalt des elektronischen Reisepasses

Der elektronische Reisepass hat 32 oder 48 Seiten. Die erste Seite ist die Datenkarte. Der Reisepass enthält die folgenden persönlichen Daten:

  • Familienname * und gegebenenfalls Geburtsname *,
  • Vornamen*,
  • Doktorgrad*,
  • Tag* und Ort* der Geburt,
  • Geschlecht*,
  • Größe,
  • Farbe der Augen,
  • Wohnort,
  • Staatsangehörigkeit*

Die Daten mit * befinden sich auf der Datenkarte, alle anderen Daten auf der Seite dahinter. Außerdem sind auf der Datenkarte noch Dokumententyp (zum Beispiel "PD" für Diplomatenpass), Ländercode, Ausstellungs- und Ablaufdatum, Passnummer, ausstellende Behörde und die Unterschrift des Inhabers abgedruckt.

Im unteren Bereich der Datenkarte befindet sich außerdem eine maschinenlesbare Zone (MRZ, Machine Readable Zone), die durch optische Zeichenerkennung gelesen werden kann.

Sie enthält Dokumententyp, die Abkürzung "D" für Bundesrepublik Deutschland, den Familiennamen, den oder die Vornamen, die Seriennummer des Passes, Staatsangehörigkeit, den Tag der Geburt, Geschlecht, Ablaufdatum und Prüfziffern.

Das gesetzlich vorgegebene Muster des Passbuches finden Sie hier.

Auf dem RF-Chip befinden sich neben den oben aufgeführten Daten zusätzlich noch zwei bei der Beantragung zu erfassende Fingerabdrücke. Näheres zur Erfassung der Fingerabdrücke und zu den Vorgaben für das Lichtbild finden Sie unter dem Thema Biometrie.

Gültigkeitsdauer

Gemäß Passgesetz § 5 beträgt die Gültigkeitsdauer des Passes zehn Jahre, bei Personen unter 25 Jahren 6 Jahre.