Der Personalausweis
Der aktuelle Personalausweis wurde am 1. November 2010 eingeführt. Im Gegensatz zum vorherigen Personalausweis hat er nur noch die Größe einer Kreditkarte und beinhaltet einen kontaktlosen Chip.
Daten des Personalausweises
Die nachfolgenden Bilder zeigen die gedruckten Daten auf der Vorder- und Rückseite des Personalausweises:
- Familienname
- Geburtsname
- Vornamen
- Doktorgrad
- Tag der Geburt
- Ort der Geburt
- Lichtbild
- Unterschrift
- Größe
- Farbe der Augen
- Anschrift, bei Anschrift im Ausland die Angabe "keine Hauptwohnung in Deutschland"
- Postleitzahl
- Staatsangehörigkeit
- Seriennummer
- Ggf. Ordens- oder Künstlername
Die maschinenlesbare Zone (abgekürzt MRZ, Englisch: machine readable zone) befindet sich auf der Rückseite im unteren Bereich der Karte. Sie ist entsprechend den Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) gestaltet. Dadurch ist sichergestellt, dass der Personalausweis zum Beispiel bei Grenzkontrollen maschinell gelesen werden kann.
Gespeicherte Daten auf dem Chip
Der Chip enthält alle Daten der maschinenlesbaren Zone sowie alle aufgedruckten Daten außer Größe, Augenfarbe und Unterschrift. Ebenfalls wird auch das Lichtbild des Ausweisinhabers zusätzlich in einer höheren Auflösung im Chip gespeichert. Bis Juli 2021 ist die zusätzliche Speicherung von zwei Fingerabdrücken im Chip freiwillig, danach wird sie für neu ausgestellte Personalausweise europaweit verpflichtend.
Schutz der persönlichen Daten
Eine zentrale Speicherung der Daten, die sich auf dem Personalausweis befinden, findet nicht statt. In den Ausweisregistern der Ausweisbehörden werden weiterhin nur die die persönlichen Daten und das Gesichtsbild gespeichert, wie vor Einführung des Personalausweises. Die Fingerabdrücke – sofern sie vom Personalausweisinhaber überhaupt gewünscht sind - werden nur auf dem Chip und kurzzeitig während der Ausweisproduktion gespeichert. Nach der Produktion des Personalausweises werden die Fingerabdruckdaten, die für Erfassung und Produktion benötigt wurden, gelöscht. Dies ist im § 26 des Personalausweisgesetzes festgelegt.
Digitale Sicherheitsmechanismen sorgen dafür, dass die Daten auf dem Personalausweis nur von berechtigten Personen ausgelesen werden können. Dabei wird auch sichergestellt, dass diese Berechtigten auch nur Zugriff auf die benötigten Daten haben. Lesen Sie dazu mehr unter Sicherheitsmechanismen in elektronischen Ausweisdokumenten.
Anwendungsgebiete
Durch den integrierten Chip kann der Personalausweis nicht nur als sicheres Reisedokument sondern auch als sicherer Ausweis im Internet verwendet werden. Mehr hierzu erfahren Sie unter Anwendungsgebiete des Personalausweises.
- Kurz-URL:
- https://www.bsi.bund.de/dok/6615654