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Biometrie in elektronischen Ausweisdokumenten

Der Einsatz von Biometrie in elektronischen Ausweisdokumenten dient zur Verifikation des Ausweisinhabers. Das heißt, mit Hilfe der biometrischen Merkmale kann leichter festgestellt werden, ob die Person, die den Ausweis vorlegt, auch wirklich Inhaber des Ausweisdokuments ist. So können z.B. zwei Personen, die für das menschliche Auge nahezu gleich aussehen, mit Hilfe eines Computer gestützten Gesichtsvergleichs unterschieden werden.

Wenn diese Methode z.B. bei einer Grenzkontrolle genutzt wird, wird zunächst das Gesichtsbild aus dem Ausweisdokument ausgelesen , danach wird direkt vor Ort ein Bild gemacht. Diese beiden Bilder werden dann mit einem Programm verglichen. Leichte Veränderungen des Aussehens, wie eine andere Frisur, haben auf das Ergebnis dieser Prüfung keinen Einfluss.

Allerdings ist es wichtig, dass die im Ausweisdokument gespeicherten biometrischen Merkmale ein Mindestmaß an Qualität nicht unterschreiten. In verschiedenen Technischen Richtlinien des BSI, der ISO und der ICAO werden daher einheitliche Vorgaben gemacht, wie die Erfassung der Merkmale ablaufen und die Qualität geprüft werden muss (z.B. TR 03121Biometrics in public sector applications). So können die biometrischen Verfahren im internationalen Grenzverkehr Anwendung finden.

Die Erfassung von biometrischen Merkmalen in den Meldebehörden wird in den Abschnitten Gesichtsbild und Fingerabdrücke näher beschrieben.