Navigation und Service

Biometrie in elektronischen Ausweisdokumenten

Erfassung der Fingerabdrücke

Wenn für ein neues Ausweisdokument (z.B. elektronischer Reisepass) Fingerabdrücke benötigt werden, werden diese direkt bei der Beantragung in der Meldebehörde aufgenommen. Dafür werden spezielle Fingerabdruck-Scanner verwendet.

Zur Aufnahme des Fingerabdrucks muss man den Finger auf die Aufnahmefläche des Scanners legen. Eine Software überprüft, ob der Finger richtig aufliegt. Die Fingerkuppe sollte sich möglichst in der Mitte der Scheibe befinden.

Wenn der Finger positioniert ist, wird automatisch eine Aufnahme gemacht. Um eine möglichst gute Qualität des Fingerabdrucks zu erreichen, wird dieser Vorgang dreimal wiederholt. Die drei Aufnahmen werden miteinander verglichen und auf ihre Qualität (Schärfe der Aufnahme, Anzahl Vergleichsmerkmale) geprüft. Die Aufnahme, die sich am besten mit den anderen beiden abgleichen lässt, wird anschließend gespeichert.

Falls die Qualität aller drei Aufnahmen nicht ausreichend ist, werden Fingerabdrücke weiterer Finger erfasst.

Wenn es möglich ist, werden die Abdrücke der beiden Zeigefinger im Ausweisdokument gespeichert. Wenn die Finger verletzt oder nicht vorhanden sind oder die Qualität der Aufnahmen nicht ausreichend ist, werden als nächstes die Daumen herangezogen. Können auch diese nicht verwendet werden, kommen die Mittelfinger an die Reihe, danach die Ringfinger.

Die kleinen Finger werden nie aufgenommen, da sie sich nicht besonders gut zum Fingerabdruckvergleich eignen.

Kann von einer Person nur ein Finger aufgenommen werden, wird dieser allein gespeichert. Können wegen einer Verletzung, die nicht dauerhaft ist, keine Fingerabdrücke aufgenommen werden, muss die Beantragung verschoben werden oder ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

Ist es dauerhaft unmöglich die Fingerabdrücke aufzunehmen, weil die Fingerkuppen extrem abgenutzt sind oder die Finger nicht vorhanden sind, wird ein elektronischer Reisepass ohne Fingerabdrücke ausgestellt.

Von Kindern unter sechs Jahren werden grundsätzlich keine Fingerabdrücke genommen.

Weitere allgemeine Informationen zur Biometrie.