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Eignungsfeststellung für B3S ab 2024 regelmäßig für drei Jahre

Verlängerung der Eignungsfeststellung für bestehende B3S auf Antrag möglich

Datum 23.02.2024

Vor dem Hintergrund der positiven Erfahrungen aus den vergangenen Jahren stellt das BSI die Eignung von B3S ab sofort regelmäßig für drei Jahre fest.

Die Evaluierung aktueller B3S hat gezeigt, dass diese regelmäßig über den bisher zweijährigen Zeitraum hinaus zur Erstellung einer Prüfgrundlage für Nachweise gemäß § 8a Absatz 3 BSIG geeignet sind. Die Aussage zur Gültigkeit der Eignungsfeststellung eines B3S durch das BSI ist jedoch weiterhin das Ergebnis einer individuellen Prüfung. Das BSI kann in begründeten Fällen die Eignung für einen kürzeren Zeitraum als drei Jahre feststellen.

Für bestehende B3S kann auf Antrag der bereits beschiedene Zeitraum der Eignung verlängert werden. Einreichende Stellen wenden sich mit diesem Anliegen bitte an das KRITIS-Büro.