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Prüfungen gemäß § 11 Absatz 1f EnWG bei Betreibern von Energieversorgungsnetzen und Energieanlagen: Anforderungen an Prüfstellen

Datum 12.02.2023

Prüfer und Prüfstellen müssen die notwendige Unabhängigkeit und Neutralität einer prüfenden Instanz haben. Zudem sollten Sie fachlich in der Lage sein, die Anforderungen zu prüfen. Eine Selbstprüfung oder simple Selbstauskunft kann das BSI daher nicht akzeptieren.
Das BSI wird für den ersten Turnus der Prüfungen gemäß § 11 EnWG auf die Vorgabe von weiteren Anforderungen an die prüfenden Stellen und Prüfer verzichten.