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BSI-Umfrage: IT-Sicherheit ist Top-Kaufkriterium bei smarten Geräten

Ort Bonn
Datum 06.09.2024

IT-Sicherheit zählt in Deutschland neben der Benutzerfreundlichkeit zu den entscheidenden Kaufkriterien bei technischen Geräten. Das geht aus einer Untersuchung des Instituts für Zielgruppenkommunikation (IfZ) im Auftrag des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hervor. Demzufolge geben 76,5 Prozent der Befragten an, dass IT-Sicherheit „wichtig“ oder „sehr wichtig“ ist. Lediglich die Benutzerfreundlichkeit ist den Befragten noch wichtiger: 80,4 Prozent bezeichnen sie als „wichtig“ oder „sehr wichtig“.

Die wichtigsten Ergebnisse auf einen Blick:

  • Für 74,5 Prozent der Befragten ist es sehr wichtig bzw. wichtig, dass smarte Geräte grundlegende IT-Sicherheitsanforderungen erfüllen.
  • 65 Prozent der Befragten wünschen sich ein unabhängiges Kennzeichen, das über das IT-Sicherheitsniveau smarter Geräte informiert.
  • Vor die Wahl gestellt, würden 72 Prozent eher ein smartes Gerät mit IT-Sicherheitskennzeichen kaufen als ein gleichwertiges Gerät ohne ein entsprechendes Kennzeichen.
  • 73,9 Prozent der Befragten sind der Ansicht, dass in erster Linie die Hersteller für die IT-Sicherheit smarter Geräte verantwortlich sind.

IT-Sicherheitslücken können dazu führen, dass Daten von Dritten ausspioniert oder Kamera, Mikrofon oder Ortungssensoren ohne Wissen der Nutzenden missbräuchlich verwendet werden. Die Ergebnisse der Verbraucherbefragung zeugen von einem hohen IT-Sicherheitsbedürfnis von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland. Immer mehr Menschen suchen gezielt nach Produkten, die grundlegende Sicherheitsanforderungen erfüllen und damit die Cyberresilienz stärken.

Mit dem IT-Sicherheitskennzeichen des BSI haben nationale und internationale Hersteller die Möglichkeit, Verbraucherinnen und Verbrauchern zu signalisieren, dass sie sich der IT-Sicherheit verpflichtet haben. Das IT-Sicherheitskennzeichen ist eine freiwillige Kennzeichnung, die in einem einfachen und kostengünstigen Verfahren vergeben wird. Die Kennzeichnung wurde speziell für dynamische Märkte entwickelt. Die Konformitätsprüfung in Bezug auf die IT-Sicherheitsvorgaben des BSI erfolgt durch die Hersteller selbst. Die Einhaltung wird über die gesamte Dauer der Kennzeichnung stichprobenartig oder anlassbezogen durch das BSI geprüft. Das Kennzeichen kann online beantragt und innerhalb weniger Wochen erteilt werden.

Ab 2027 tritt eine neue EU-Verordnung zur Cyberresilienz in Kraft: der Cyber Resilience Act (CRA). Diese Regulierungsmaßnahme soll europaweit die Cybersicherheit von IT-Produkten verbessern.

BSI-Vizepräsident Dr. Gerhard Schabhüser: „Mit dem IT-Sicherheitskennzeichen bieten wir den Herstellern die Möglichkeit, ihre Produkte auf das bevorstehende EU-Gesetz vorzubereiten. Hersteller, deren Produkte über ein IT-Sicherheitskennzeichnen verfügen, können davon ausgehen, dass diese den Anforderungen des CRA gerecht werden.“

Zur IfZ-Umfrage:

Auf Basis einer repräsentativen Befragung wurden Wahrnehmung, Relevanz und Akzeptanz des IT-Sicherheitskennzeichens durch Konsumentinnen und Konsumenten untersucht. An der Onlinebefragung vom 16. bis 25. Juli 2024 nahmen 1.500 Personen ab 18 Jahren teil. Eine Broschüre mit allen Ergebnissen der Umfrage finden Sie hier.

Pressekontakt:

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Pressestelle
Tel.: 0228-999582-5777
E-Mail: presse@bsi.bund.de
Internet: www.bsi.bund.de

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