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40 Millionen Versicherte profitieren: BSI schafft Grundlage für eRezept in Krankenkassen-Apps

Ort Bonn
Datum 14.06.2024

Krankenkassen haben die Möglichkeit, den Versicherten eRezept-Funktionen unmittelbar in ihren Apps zur Verfügung zu stellen. Voraussetzung dafür ist ein Sicherheitsgutachten, das die Einhaltung der in der durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erstellten Prüfvorschrift festgehaltenen IT-Sicherheitsmaßnahmen bestätigt. Mit der Techniker Krankenkasse (TK) und der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) haben jüngst die ersten deutschen Krankenkassen diese Möglichkeit genutzt. Damit kann das eRezept ab sofort rund 40 Millionen gesetzlich Versicherten in ihrer Krankenkassen-App angeboten werden.

Möglich wurde dies durch das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG), durch das neben der gematik auch die Krankenkassen das Frontend für das eRezept zur Verfügung stellen dürfen. Zur Umsetzung müssen die Krankenkassen dem BSI ein Sicherheitsgutachten vorlegen, das durch einen externen Prüfer erstellt wurde. Nach der Bestätigung des Gutachtens durch das BSI können die eRezept-Funktionen in der jeweiligen App des Anbieters freigeschaltet werden.

BSI-Vizepräsident Dr. Gerhard Schabhüser sagt dazu: "Patientendaten sind sensible und wertvolle Daten, die gut geschützt werden müssen. Gleichzeitig müssen wir Cybersicherheit so gestalten, dass sichere Produkte von Anwenderinnen und Anwendern angenommen und genutzt werden. So schaffen wir eine sichere Digitalisierung im Rahmen der Cybernation."

Pressekontakt:

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Pressestelle
Tel.: 0228-999582-5777
E-Mail: presse@bsi.bund.de
Internet: www.bsi.bund.de

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