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IT-Sicherheitskennzeichen jetzt für alle „Smarten Verbrauchergeräte“

Ort Freital
Datum 27.09.2022

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ermöglicht ab sofort die Beantragung des IT-Sicherheitskennzeichens für eine Vielzahl von smarten Geräten. Nachdem zuvor smarte Geräte wie Kameras, Lautsprecher, Reinigungs- und Gartenroboter, Spielzeuge und Fernsehprodukte für die Bewerbung um das IT-Sicherheitskennzeichen in Frage kamen, wurde die Produktkategorie nun unter dem LabelSmarte Verbraucherprodukte“ für die meisten IoT- und Smart-Home-Produkte geöffnet.

Smarte Verbrauchergeräte werden immer wichtiger für Verbraucherinnen und Verbraucher. Mit nützlichen und intelligenten Funktionen erleichtern die vernetzten Produkte zunehmend unseren Alltag. Mit der Anzahl vernetzter Geräte wächst aber auch das Bedürfnis nach IT-Sicherheit. Das vom BSI herausgegebene IT-Sicherheitskennzeichen schafft Transparenz, indem es die IT-Sicherheitseigenschaften von smarten Geräten für Verbraucherinnen und Verbraucher transparent macht und leicht verständlich darstellt. Herstellenden Unternehmen bietet es die Chance, die Informationssicherheit ihrer Produkte hervorzuheben. Auf diese Weise wird IT-Sicherheit zu einem wichtigen Faktor bei der Kaufentscheidung: Über einen QR-Code kann eine BSI-Produktinformationsseite aufgerufen werden, die über das Herstellerversprechen, die zugrundeliegenden Standards und aktuelle Sicherheitserkenntnisse zum Produkt informiert.

Damit leistet das BSI einen wesentlichen Beitrag für mehr Transparenz auf dem IT-Verbrauchermarkt und gestaltet die sichere Digitalisierung in Deutschland aktiv. Das IT-Sicherheitskennzeichen für Smarte Verbraucherprodukte können herstellende Firmen ab sofort beantragen.

Technischer Hintergrund:

Die neue Produktkategorie des IT-Sicherheitskennzeichens stützt sich auf den etablierten europäische Sicherheitsstandard ETSI EN 303 645. Der Standard wurde im Rahmen der europäischen Standardisierungsarbeit durch Expertinnen und Experten des BSI mitentwickelt. Er adressiert IoT-Geräte, die ein Risiko für die Informationssicherheit und Privatsphäre von Nutzerinnen und Nutzern darstellen können. Smarte IT-Produkte sind ein beliebtes Ziel von Cyber-Angreifern, die Schwachstellen ausnutzen, um an personenbezogene Daten zu gelangen oder Cyber-Angriffe auf Infrastrukturen Dritter durchzuführen. Um diesen Bedrohungen zu begegnen, enthält der Standard obligatorische Sicherheitsanforderungen. Hierzu gehören sichere Authentisierungsmechanismen, ein angemessenes Updatemanagement und die Absicherung der Kommunikation.

Pressekontakt:

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Pressestelle
Tel.: 0228-999582-5777
E-Mail: presse@bsi.bund.de
Internet: www.bsi.bund.de

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