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Modellprojekt: Sichere Online-Sozialwahlen (archiviert)

Ort Bonn
Datum 01.10.2020

In Form einer Technischen Richtlinie hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Sicherheitsanforderungen zur Durchführung der Online-Sozialversicherungswahlen veröffentlicht. Die Technische Richtlinie TR-03162 enthält die Festlegung der sicherheitstechnischen Anforderungen an die Informationstechnik des Online-Wahlverfahrens nach § 194a des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches in Verbindung mit § 4 der Online-Wahl-Verordnung. Den Krankenkassen wird dadurch ermöglicht, bei den Sozialversicherungswahlen im Jahr 2023 neben der herkömmlichen Stimmabgabe per Briefwahl auch Online-Wahlen anzubieten. Die Sozialversicherungswahlberechtigten erhalten somit die Möglichkeit, ihr Votum anstelle der Briefwahl elektronisch über das Internet abzugeben.

„Die zusätzliche Möglichkeit einer Online-Wahl im Rahmen der Sozialversicherungswahl ist für viele Stimmberechtigte eine bequeme Möglichkeit, ihr Stimmrecht digital auszuüben. Unabdingbare Voraussetzung ist, dass die Online-Sozialversicherungswahl nach den aktuellsten IT-Sicherheitsvorgaben stattfindet. Mit der technischen Richtlinie setzt das BSI Mindeststandards für die Informationssicherheit und schafft somit eine wesentliche Grundlage für die sichere Digitalisierung der Sozialversicherungswahlen 2023“, erklärt BSI-Präsident Arne Schönbohm.

Die Technische Richtlinie ergänzt die gestern in Kraft getretene Online-Wahl-Verordnung um die IT-sicherheitstechnischen Anforderungen, die über die allgemeinen Vorgaben der Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO) hinaus für die Durchführung des Online-Wahlverfahrens erforderlich sind. Sie enthält Vorgaben für den Betrieb und die Nutzung von Anwendungen und IT-Systemen, die bei der Durchführung des Modellprojekts Online-Sozialwahl zum Einsatz kommen. Betrachtet werden dabei unter anderem die Einrichtung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) sowie aktuelle kryptographische Methoden zur Verschlüsselung, zur elektronische Signatur und zum elektronischen Zeitstempel. Darüber hinaus schreibt die Technische Richtlinie die Anwendung des IT-Grundschutzes des BSI vor, so dass auch das aus den Leitsätzen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts abgeleitete Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gewährleistet ist.

Bei den Sozialversicherungswahlen werden alle sechs Jahre die Mitglieder der Verwaltungsräte der gesetzlichen Krankenkassen bestimmt. Bisher wurden diese Wahlen als Briefwahl durchgeführt.

Pressekontakt:

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Pressestelle
Tel.: 0228-999582-5777
E-Mail: presse@bsi.bund.de
Internet: www.bsi.bund.de

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