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Informationsflyer für Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse (UBI) veröffentlicht

Datum 05.10.2023

Zum 5. Oktober 2023 hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) einen Informationsflyer für Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse (UBI) veröffentlicht. Der Flyer erläutert, welche Unternehmen unter die Definition UBI nach § 2 Absatz 14 BSIG fallen und welche Pflichten damit einhergehen, zum Beispiel bei der Meldung von IT-Sicherheitsvorfällen.

Darüber hinaus zeigt der kompakte Flyer auf, wie das BSI Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse unterstützt und welche Vorteile die kostenlose Teilnahme an der Allianz für Cyber-Sicherheit (ACS) bietet. Ebenso gibt der Flyer einen Ausblick auf anstehende gesetzliche Regelungen.