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BSI aktualisiert Mindeststandard zur Nutzung externer Cloud-Dienste

Datum 20.12.2022

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat den Mindeststandard zur Nutzung externer Cloud-Dienste in der Version 2.1 veröffentlicht. Diese wurde an das aktuelle IT-Grundschutz-Kompendium (Edition 2022) angepasst und enthält einige Korrekturen sowie sprachliche Anpassungen.

Der Bedarf an sicheren Cloud-Diensten nimmt auch in der Bundesverwaltung stetig zu. Dabei können sich die Anwendungsbereiche stark unterscheiden, sodass in Abhängigkeit vom Schutzbedarf der zu verarbeitenden Daten die Informationssicherheit bei der Nutzung von Cloud-Diensten gewährleistet sein muss. Sicherheitsanforderungen einzufordern und umzusetzen ist daher ein wichtiger Bestandteil bei der Inanspruchnahme von Cloud-Diensten. Vor diesem Hintergrund hat das BSI zielgerichtete Sicherheitsanforderungen als Mindeststandard nach § 8 Abs. 1 BSIG erarbeitet.

Der aktualisierte Mindeststandard, das Hilfsdokument, die angepasste Referenztabelle sowie die Änderungsübersicht stehen ab sofort zur Verfügung.