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Aufruf zur Teilnahme an Pilotphase des BSZ-Geltungsbereichs „Komponenten im HAN des SMGW

Datum 22.09.2023

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) baut einen neuen BSZ-Geltungsbereich für die Zertifizierung von „Komponenten im HAN des SMGW“ auf.

Um den Aufbau des Geltungsbereichs zu beschleunigen und eine effiziente Durchführung von BSZ-Verfahren in diesem Bereich zu gewährleisten, sollen in einer Pilotphase zwei BSZ-Verfahren durchgeführt werden. Die gewonnenen Erfahrungen innerhalb der Pilotphase dienen dazu, die anschließenden regulären Verfahren möglichst reibungslos durchführen zu können. Im Anschluss an die Pilotphase können weitere BSZ-Verfahren für diesen Geltungsbereich beantragt bzw. gestartet werden.

Mit diesem Aufruf sucht das BSI zwei geeignete Hersteller, die mit ihren Produkten die BSZ-Pilotverfahren durchlaufen wollen. Daher bietet das BSI entsprechenden Herstellern die Möglichkeit, sich an diesem Aufruf zu beteiligen und ihr Interesse zu bekunden. Es besteht die Chance, bei erfolgreichem Abschluss eines Pilotverfahrens ein Deutsches IT-Sicherheitszertifikat als Nachweis einer erfolgreichen BSZ-Zertifizierung im Geltungsbereich „Komponenten im HAN des SMGW“ zu erlangen.

Der Aufbau des BSZ-Geltungsbereichs wird notwendig, da das BSI neben den bereits verankerten Standards auch Vorgaben für das sichere und interoperable Steuern und Schalten weiterentwickelt, um Datenschutz und Datensicherheit für diese wichtigen Smart-Grid-Anwendungsfälle zu gewährleisten. Dazu plant das BSI mit der Technischen Richtlinie BSI TR‑03109‑5 „Kommunikationsadapter“ einen neuen Standard bis Ende dieses Jahres zu veröffentlichen. Dieser liegt aktuell als Entwurfsfassung vor. Insbesondere zur Umsetzung der sicheren Steuerung von steuerbaren Einrichtungen können Produkte (CLS‑Komponenten), die nach dieser Technischen Richtlinie entwickelt werden, im lokalen HAN-Netzwerk sicher mit dem Smart‑Meter‑Gateway (SMGW) verbunden werden.

Die Technische Richtlinie beschreibt funktionale Mindestanforderungen zur Interoperabilität sowie Anforderungen an die Sicherheitsleistung der CLS‑Komponenten. Die Hersteller von CLS-Komponenten müssen einen erfolgreichen Abschluss der Konformitätsbewertung nach BSI TR-03109-5 zu den funktionalen Anforderungen nachweisen und in der Regel eine zusätzliche Zertifizierung nach der Beschleunigten Sicherheitszertifizierung (BSZ) zum Nachweis der Umsetzung der Sicherheitsanforderungen durchführen.

Details zu der Bewerbung, das vollständige Aufrufdokument und weitere relevante Dokumente sind auf der Website des BSI veröffentlicht.