Bund-Länder-Zusammenarbeit
Das BSI als nationale Cybersicherheitsbehörde kann gem. § 3 BSIG die Länder in Fragen der Informationssicherheit beraten und warnen, sowie auf deren Ersuchen bei der Sicherung ihrer Informationstechnik und Abwehr von Gefahren unterstützen.
Übergeordnetes Ziel der Bund-Länder-Zusammenarbeit ist es, ein einheitlich hohes IT-Sicherheitsniveau zu schaffen. Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung der Verwaltung und einer zunehmenden Vernetzung von IT-Strukturen zwischen Bund und Ländern kommt diesem Ziel eine immer größer werdende Bedeutung zu.

Die Strukturen der Zusammenarbeit
Im BSI bestehen auf beratender, strategischer und operativer Ebene Strukturen, um die Bund-Länder-Zusammenarbeit im Bereich der IT-Sicherheit zu gestalten:
- Die Sicherheitsberatung des BSI ist die zentrale Anlaufstelle für Beratungsanfragen aus den Bundes- und Landesverwaltungen im Kontext des Informationssicherheitsmanagements (ISMS). Sie unterstützt die Informationssicherheitsbeauftragten der Behörden, wenn es darum geht, ein ISMS einzuführen oder ausgewogene Lösungsansätze in Fragen der Informationssicherheit zu finden.
- Das Nationale Verbindungswesen des BSI gestaltet die Beziehungen des BSI zu nationalen Partnern in den Bereichen Staat, Wirtschaft und Gesellschaft und steht als erster Ansprechpartner auf regionaler Ebene für die Bundesländer zur Verfügung. Der Ausbau der Kooperation mit den relevanten Ansprechpartnern in den Bundesländern ist ein wichtiger Tätigkeitsschwerpunkt der Verbindungspersonen.
- Die operative Zusammenarbeit mit den Ländern erfolgt über den VerwaltungsCERT-Verbund (VCV). Über den VCV sollen die CERTs des Bundes und der Länder den Informationsaustausch verbessern, um bundesweit effektiver und schneller auf IT-Angriffe reagieren zu können. Beispielsweise wurden neben regelmäßigen Arbeitstreffen und gemeinsamen Übungen auch die gegenseitige Unterstützung bei IT-Sicherheitsvorfällen im VCV vereinbart.
Vereinbarungen mit den Ländern
Das BSI strebt eine enge Zusammenarbeit mit den Ländern an. Ziel ist die gesamtstaatliche Stärkung der Informationssicherheit, wobei die Schwerpunkte und Unterstützungsleistungen durch das BSI individuell und bedarfsgerecht angepasst werden. Nach Absichtserklärungen mit elf Ländern werden im nächsten Schritt Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen, die eine gegenseitige Unterstützung mit konkreten, gemeinsamen Projekten ermöglichen sowie den Wissenstransfer zwischen BSI und den Ländern voranbringen.
- Kurz-URL:
- https://www.bsi.bund.de/dok/11572780