Cybersicherheitsstrategie für Deutschland

Der Schutz des deutschen Anteils am Cyberraum und das Vorhandensein möglichst widerstandsfähiger Infrastrukturen, sind wesentliche Ziele deutscher Politik. So wurde bereits 2009 mit Blick auf die Bundesverwaltung durch die Novellierung des BSI-Gesetzes eine, an die Bedrohungslage angepasste, rechtliche Grundlage geschaffen.
Die Strategie bildet den ressortübergreifenden strategischen Rahmen für die Aktivitäten der Bundesregierung mit Bezügen zur Cybersicherheit und schreibt die Cybersicherheitsstrategie aus dem Jahr 2011 fort.
Ziel der Strategie ist es, Cybersicherheit auf einem der Bedeutung und der Schutzwürdigkeit der vernetzen Informationsinfrastrukturen angemessenen Niveau zu gewährleisten, ohne die Chancen und den Nutzen des Cyberraums zu beeinträchtigen.
Die "Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland 2016" sieht über 30 strategische Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung der Cybersicherheit vor, u.a. die Einführung eines IT-Sicherheitsgütesiegels, um Cybersicherheit für Anwender fassbar zu machen, die Ausweitung der Kooperation zwischen Staat und Wirtschaft sowie die Schaffung von "Mobilen Einsatzteams" für die Unterstützung vor Ort. [Quelle BMI:]
Mehr Informationen zur Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland (BMI, 2016) auf der Internetseite des BMI.
Aktivitäten des BSI
Das BSI nimmt mit seinen Einrichtungen und Aktivitäten bereits zahlreiche Aufgaben zur Umsetzung der Cybersicherheit in Deutschland wahr. Hierzu gehören neben
- dem Betrieb des Nationalen IT-Lagezentrums,
- dem CERT-Bund, das Computer Emergency Response Team für Bundesbehörden
- der federführenden Zusammenarbeit im Nationalen Cyber-Abwehrzentrum und
- der Zusammenarbeit beim Schutz Kritischer Infrastrukturen
auch viele weitere Aufgabenfelder aus dem Produktportfolio des BSI als zentrale IT-Sicherheitsbehörde des Bundes.
Nationaler Plan zum Schutz der Informationsinfrastrukturen
Der im Juli 2005 durch die Bundesregierung als umfassende Dachstrategie zur IT-Sicherheit verabschiedete Nationale Plan zum Schutz der Informationsinfrastrukturen (NPSI) wurde durch die oben beschriebene Cybersicherheitsstrategie abgelöst.
Der NPSI wurde als nationale IT-Sicherheitsstrategie unter Leitung des Bundesministeriums des Innern mit fachlicher und organisatorischer Unterstützung des BSI erstellt. Der NPSI, auf dessen Grundlage die beiden Umsetzungspläne Bund (UP Bund) und KRITIS (UP KRITIS) entstanden sind, definiert die drei strategischen Ziele der "Prävention, Reaktion und Nachhaltigkeit".
- Kurz-URL:
- https://www.bsi.bund.de/dok/6620520