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Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz 1.0)

Mit dem seit Juli 2015 gültigen Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) leistet die Bundesregierung einen Beitrag dazu, die IT-Systeme und digitalen Infrastrukturen Deutschlands zu den sichersten weltweit zu machen. Insbesondere im Bereich der Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) - wie etwa Strom- und Wasserversorgung, Finanzen oder Ernährung - hätte ein Ausfall oder eine Beeinträchtigung der Versorgungsdienstleistungen dramatische Folgen für Wirtschaft, Staat und Gesellschaft in Deutschland. Die Verfügbarkeit und Sicherheit der IT-Systeme spielt somit, speziell im Bereich der Kritischen Infrastrukturen, eine wichtige und zentrale Rolle.

Ziel des IT-Sicherheitsgesetzes ist aber auch die Verbesserung der IT-Sicherheit bei Unternehmen und in der Bundesverwaltung, sowie ein besserer Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Internet. Neben o. g. Akteuren gelten einzelne Regelungen des IT-Sicherheitsgesetzes daher auch für Betreiber von kommerziellen Webangeboten, die höhere Anforderungen an ihre IT-Systeme erfüllen müssen. Auch Telekommunikationsunternehmen sind künftig stärker gefordert. Sie werden verpflichtet, ihre Kunden zu warnen, wenn sie einen Missbrauch eines Kundenanschlusses feststellen. Zusätzlich sollen sie Betroffenen wenn möglich Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist in diesen Fällen die Bundesnetzagentur. Um diese Ziele zu erreichen, wurden u. a. die Aufgaben und Befugnisse des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausgeweitet.

Antworten zu den wichtigsten Fragen finden Sie in unseren FAQ sowie in einer Informationsbroschüre des BSI:

Broschüre "IT-Sicherheitsgesetz"