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BSI-Zertifizierungs- und -Anerkennungsverordnung

Der Nachweis von Informationssicherheit durch ein BSI-Zertifikat oder eine -Anerkennung stellt für Unternehmen und Behörden sowie Hersteller von Produkten einen wichtigen Mehrwert dar. Die BSI-Zertifizierungs- und -Anerkennungsverordnung (BSIZertV) regelt das Verfahren zur Erteilung von Sicherheitszertifikaten und Anerkennungen durch das BSI gemäß § 9 des BSI-Gesetzes. Ein Zertifikat kann für informationstechnische Produkte oder Komponenten, informationstechnische Systeme und Schutzprofile erteilt werden. Auch einzelne Personen können sich zertifizieren lassen, ebenso IT-Sicherheitsdienstleister. Sachverständige Stellen können sich durch das BSI anerkennen lassen, wenn sie die Prüfkriterien erfüllen.