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Zertifizierung

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat gemäß BSI-Errichtungsgesetz die Aufgabe, für Produkte (Systeme oder Komponenten) der Informationstechnik Sicherheitszertifikate zu erteilen. Die Zertifizierung eines Produktes wird auf Veranlassung des Herstellers oder eines Vertreibers durchgeführt.

Bestandteil des Verfahrens ist die technische Prüfung (Evaluierung) des Produktes gemäß den vom BSI öffentlich bekannt gemachten oder allgemein anerkannten Sicherheitskriterien. Die Prüfung wird in der Regel von einer vom BSI anerkannten Prüfstelle durchgeführt.
Diese Anerkennung wird nach Abschluss eines erfolgreich durchlaufenen Anerkennungsverfahrens ausgesprochen.

Jede Evaluierung wird mit dem Ziel, eine einheitliche Vorgehensweise und Methodik sicherzustellen, durch Mitarbeiter der Zertifizierungsstelle begleitet. Die Prüfberichte der Prüfstellen werden von diesen Mitarbeitern der Zertifizierungsstelle abgenommen. Es erfolgt hierbei ein Abgleich der Bewertungen mit denen aus anderen Zertifizierungsverfahren.

Das Ergebnis des Zertifizierungsverfahrens wird in einem Zertifizierungsreport festgehalten. Hierin enthalten sind unter anderem das Sicherheitszertifikat (zusammenfassende Bewertung) und der detaillierte Zertifizierungsbericht. Der Zertifizierungsbericht enthält die sicherheitstechnische Beschreibung des zertifizierten Produktes, die Einzelheiten der Bewertung und Hinweise für den Anwender.

Die erteilten Zertifikate und Zertifizierungsreporte werden – sofern der Antragsteller dem zustimmt – durch die Zertifizierungsstelle veröffentlicht.

Um die Mehrfach-Zertifizierung des gleichen Produktes in verschiedenen Staaten zu vermeiden, wurde eine gegenseitige Anerkennung von IT-Sicherheitszertifikaten – sofern sie auf ITSEC oder Common Criteria (CC) beruhen – unter gewissen Bedingungen vereinbart.