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IT-Störungen melden

Meldepflicht

Die Meldepflicht nach BSIG gilt seit dem Inkrafttreten der BSI-Kritisverordnung am 3. Mai 2016 für Betreiber aus den Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Wasser und Ernährung. Seit Inkrafttreten der ersten Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung gilt diese Meldepflicht auch für Betreiber aus den Sektoren Gesundheit, Transport und Verkehr sowie dem Finanz- und Versicherungswesen. Bitte registrieren Sie zunächst Ihre Kontaktstelle (siehe Kontaktstelle benennen). Nach erfolgreicher Registrierung werden Ihnen auf dem Postweg umfangreiche Informationen - unter anderem zur Meldepflicht (Meldeformular, Anleitung zur Durchführung einer Meldung im MIP) - zur Verfügung gestellt, sodass Ihnen im Falle einer meldewürdigen Störung etablierte und vertrauenswürdige Meldekanäle zur Verfügung stehen.

Freiwillige Meldungen

Auch Betreiber Kritischer Infrastrukturen, die nicht unter die BSI-Kritisverordnung fallen, können freiwillige Meldungen über außergewöhnliche IT-Störungen über die Meldestelle der Allianz für Cyber-Sicherheit abgeben.

Fragen

Bei Fragen, die über unsere FAQ zum IT-Sicherheitsgesetz und die FAQ zur Meldepflicht hinaus gehen, wenden Sie sich bitte an Kritische.Infrastrukturen@bsi.bund.de. Verwenden Sie diese E-Mail-Adresse bitte nicht für Ihre Meldungen, da über diese Adresse keine jederzeitige Erreichbarkeit gewährleistet ist.